Sagen Sie Ihren Mitarbeitern einfach „Danke!“

Mit dem Corona-Freibetrag von 1.500 Euro –
steuerfrei und “Brutto-für-Netto” für Ihre Mitarbeiter

Lassen Sie sich den Freibetrag nicht entgehen – nur in 2020 verlängert bis Juni 2021!

Viele Ihrer Mitarbeiter*innen leisten während der Corona-Pandemie am Arbeitsplatz oder im Home-Office Außergewöhnliches. Es ist Zeit, dafür DANKE zu sagen.

Das können Sie jetzt in einer besonders wertschätzenden und kostengünstigen Form tun: Mit individuell wählbaren Arbeitgeberleistungen – ganz ohne administrativen Zusatzaufwand dank unserer digitalen Benefit-Management Lösung.

Was genau ist der Corona-Freibetrag ?

Die Corona-Krise hat vielen Arbeitnehmer*innen in unserem Land vor große Herausforderungen gestellt. Um dem außergewöhnlichen Engagement dieser Menschen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber für das Jahr 2020/21 die Möglicheit für ein besonderes Dankeschön geschaffen: Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmer*innen Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.500 EUR zukommen lassen, ohne dass auf diese Bezüge Steuern- und Sozialversicherungen zu zahlen sind – ein “Brutto für Netto” Dankeschön des Arbeitgebers.

Um es mit den Worten unseres Bundesfinanzministers Olaf Scholz zu sagen: “Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.”

Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist eine Gewährung dieses Dankeschönes “zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn”. Unter diese Regelung fallen Sonderleistungen, die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 gewährt werden. Diese Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Sie haben keinen Einfluss auf andere Steuerbefreiungen oder -erleichterungen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Die Umsetzung bei commodis

Speziell für diese Corona-Regelung bietet commodis Ihnen als Arbeitgeber eine kostengünstige “Light Version” unseres digitalen Benefit-Managment Systems. Sie können über unser System ihren Mitarbeiter*innen ein virtuelles Budget ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Über dieses Budget kann der/die Mitarbeiter*in mit einem individuellen Zugang zu einem personalisierten Portal im Look & Feel seines Arbeitgbers verfügen. Dabei kann ihr(e) Mitarbeiter*in  aus einem vorkonfektionierten Warenkorb von attraktiven Sachleistungen wählen oder sich für die teilweise/vollständige Auszahlung als Gehalt entscheiden. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie das Danke-Schön Budget als einmalige oder monatliche Leistung gewähren wollen. Als Belohnung für besondere Team- oder Einzelleistungen sind ergänzende  Budgetzuführungen möglich.

commodis bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer*innen vollständige Flexibilität ohne administrativen Zusatzaufwand, immer unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedinungen.  Und wenn Ihnen unsere Lösung gefällt, arbeiten wir auch gerne nach dem 30. Juni 2021 mit Ihnen zusammen, dann mit der vollen Flexibilität des commodis System und unter Berücksichtigung des gesamten Blumenstrausses von Steuerprivilegien.

Wir unterstützen die Dankeschön-Initiative des Gesetzgebers durch den vollständigen Verzicht auf Einrichtungsgebühren. Wir berechnen einmalig 49 EUR für jeden in unserem System hinterlegten Mitarbeiter. Die Kosten der Gutscheine werden Ihnen entweder direkt vom Anbieter oder von commodis ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.

Einfach. Individuell. Rechtssicher.

So funktioniert‘s

Schritt 1

Beim Reden kommen die Leut‘ zusammen

Nehmen Sie über das nachfolgende Formular Kontakt mit uns auf. Wir rufen Sie zurück und beantworten Ihre Fragen. Sie erhalten anschließend unser Starter-Paket mit allen weiterführenden Details.

Einfach.

Schritt 2

Persönliche Zugänge für Persönliche Bedürfnisse

Wir geben jedem Ihrer Mitarbeiter einen persönlichen Zugang zu Ihrem Arbeitgeber-Portal. Unser zweistufiger Datenaustausch erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz nach DSGVO.

Individuell.

Schritt 3

Zurücklehnen und den Computer arbeiten lassen

Unser Benefit Management System überwacht Ihre Vorgaben und die Mitarbeiter-Budgets. Monatlich erhält Ihre Lohnabrechnung alle Daten zur einfachen Übernahme in die Gehaltsabrechnung.

Rechtssicher.

Individuell. Einfach. Rechtssicher.

Die Commodis Plattform ist dafür ausgelegt, dem Arbeitgeber eine weitgehende Individualisierung und Anpassbarkeit des Systems auf seine Anforderungen zu ermöglichen. Das fängt beim Plattform-Layout im Corporate Design an und hört bei der konfigurierbaren Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung noch lange nicht auf. Optional aktivierbare Module runden die Einsatzmöglichkeiten ab.

Jedem Arbeitgeber steht sein eigener, einfach zu bedienender Administrations-Zugang zur Verfügung. Mit wenigen Mausklicks werden bestehende Vergünstigungen erfasst oder aus anderen Systemen importiert. Die Freigabe neuer, von Commodis organisierter Angebote ist in wenigen Sekunden erledigt – differenziert nach Mitarbeitergruppen oder Organisationseinheiten. Commodis bietet volle Kontrolle bei minimalem Aufwand.

Commodis bietet neue Rechtssicherheit im zunehmend sensiblen Bereich der Tax Compliance. Alle steuerrelevanten Informationen incl. der Belege zum geldwerten Vorteil sind durch den Lohnbuchhalter über eine GoBD-konforme Schnittstelle einseh- und exportierbar. Der Betriebsprüfer des Finanzamtes erhält per Mausklick einen nach seinen Vorgaben aufbereiteten Datenabzug auf USB-Stick.

Jeder Mitarbeiter kann individuell aus dem für ihn freigegebenen Angebotskatalog auswählen: Die junge Mutter sucht ein Betreuungsangebot, der Außendienstler einen bundesweiten Fitness-Club; der erfahrene Experte möchte eine private Zusatzversicherung. Der Mitarbeiter wählt, die Commodis Plattform überwacht die Vorgaben des Arbeitgebers.

Jeder Mitarbeiter sieht auf der Commodis-Plattform in seiner persönlichen Übersicht den aktuellen Status seiner Buchungen, seinen Budgetverbrauch und die für ihn buchbaren Angebote. Bei einem etwaigen geldwerten Vorteil werden dem Mitarbeiter die persönlichen Kosten einer Versteuerung vorberechnet – volle Transparenz bereits vor dem Kauf.

Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, ob er auf die Plattform seines Arbeitgebers zugreifen will. Ein Beitritts-Assistent zeigt ihm transparent und in verständlichen Worten, welche Daten wo verbleiben. Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung seiner Buchungen und die Versteuerung durch den Arbeitgeber verwendet – alles streng nach Gesetz.

Commodis versteht sich als Administrator der komplexen Geschäftsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Mitarbeiter und Leistungspartner – nicht als Zwischenhändler. Der Leistungspartner entscheidet, welcher Arbeitgeber zu welchen Konditionen sein Angebot einsehen darf. Etwaige Vorgaben für Aktionszeiträume werden ebenso von der Commodis Plattform überwacht wie begrenzte Verfügbarkeiten.

Die Zusammenarbeit mit Commodis ist einfach und unkompliziert: Wie bei jeder guten Partnerschaft wird zuerst miteinander geredet. Abläufe, Preise und andere Rahmenbedingungen werden abgestimmt, Fragen geklärt, offene Punkte fixiert. Das Tagesgeschäft erfolgt anschließend weitestgehend automatisiert ohne bisherige Arbeitsabläufe zu beeinflussen.

Der Leitfaden der Zusammenarbeit mit Commodis heißt Qualität wird gefertigt, nicht geprüft. Alle Modalitäten der Bestellabwicklung, Bezahlung und steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberleistung werden im Vorfeld geklärt. Die in Commodis implementierten Abläufe und Dokumentationen schaffen Rechtssicherheit für Leistungspartner und Arbeitgeber und senken so die Zugangshürden für neue Angebote.

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Einfach. Individuell. Rechtssicher.

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